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mit dem urteil vom 12. mai 1998 – 312085/98
– hat das landgericht hamburg entschieden, dass man durch die anbringung
eines links die inhalte der gelinkten seite ggf. mit zu verantworten hat.
dies kann – so das LG – nur dadurch verhindert werden, dass
man sich ausdrücklich von diesen inhalten distanziert.
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